Qualität

Wir von Bayla legen größten Wert auf Premium-Qualität. Die Erhaltung der gesundheitlich wertvollen Inhaltsstoffe des frischen Obstes steht für uns an erster Stelle. Oberstes Ziel ist es, ein für unsere Kunden gesundes und natürliches Produkt mit einem hohen Nähr- und Genusswert bereitzuhalten.

Wichtige Kriterien sind hierbei:

  • natürliche Authentizität
  • Ausschluss gentechnisch veränderter Rohware
  • Vermeidung von Allergenen
  • Ausschluss glutenhaltiger Zusatzstoffe

Die sorgfältige Auswahl bester Rohwaren und die Anwendung einer produktschonenden Technologie sind Vosaussetzungen für das Ergebnis der überragenden Bayla-Qualität. Modernste technische Ausstattung sowie regelmäßige Kontrollen mit Hilfe von neuartigen Kontroll-Systemen, sowie Qualitäts- und Authentifizierungsmechanismen sichern den hohen Bayla-Qualitätsstandard. Sie ermöglichen außerdem eine hohe Flexibilität bezüglich unserer Produktvielfalt und Produktions-Kapazität.

Wir sind stehts bemüht die Qualität unserer Säfte zu verbessern, um den Erwartungen unserer Kunden gerecht zu werden. Eine überdurchschnittliche Qualität in Verbindung mit einem attraktiven Preis- Leistungsverhältnis macht uns zu Ihrem zuverlässigen Partner.

Einige unserer Zertifikate und Auszeichnungen:

Zertifikat TÜV download

Zertifikat SGF download

Zertifikat Bio download

 

Wissenswertes

Fruchtsaft-/Fruchtnektarverordnung

Die für die Fruchtsaft-Herstellung geltenden Produkt-Bezeichnungen sind EG-einheitlich geregelt und für die Bundesrepublik in der Fruchtsaft- bzw. Fruchtnektar-Verordnung festgeschrieben.

Dies beiden Verordnungen gebrenzen die zulässigen Verarbeitungsmethoden auf rein physikalische Verarbeitungsverfahren (mechanisches Zerkleinern uns Auspressen) und verbieten alle chemischen Zusätze zur Haltbarmachung. Sie stellen somit die Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit von Fruchtsäften und Fruchtnektaren sicher.

 

Saftkunde

1. Direktsaft = nicht aus Konzentrat

Er ist grundsätzlich ein reiner Saft aus der namensgebundenen Frucht und steht immer für 100% Saft. (Teile des Fruchtfleisches können enthalten sein.)

2. Konzentrierter Fruchtsaft = Fruchtsaft-Konzentrat

Konzentrierter Fruchtsaft ist Fruchtsaft, dem durch physikalisches Abtrennen (Verdamfung oder Ausfrieren) ein Teil des natürlichen Wassergehaltes entzogen wurde. Fruchtsaftkonzentrat ist somit "eingedickter" Fruchtsaft.

3. Fruchtsaft aus Fruchtsaft-Konzentrat

Als Fruchtsaft (=100% Saft) gilt auch der Saft, der aus konzentriertem Fruchtsaft durch Zufügung der dem Saft bei der Konzentrierung entzogende Menge an Wasser hergestellt wird.

4. Fruchtnektar

Fruchtnektar wird aus Fruchtsaft, Fruchtsaft-Konzentrat oder Fruchtmark durch Zusatz von Wasser und Zucker hergestellt. Fruchtnektare sind also Fruchtsäfte + Wasser + Zucker. der Mindest-Fruchtsaftgehalt liegt zwischen 50% (Pfirsich-Nektar) und 25% (Schwarzer Johannisbeeer-Nektar).

5. Fruchtsaftgetränke

Fruchtsaftgetränke sind Erfrischungsgetränke mit unterschiedlich hohem Gehalt an Fruchtsaft. Für sie gilt die Richtlinie für Erfrischungsgetränke, die insbesondere als Zusätze von Aromen, Essenzen und Säuerungsmittel, wie z.B. Zitronensäure, regelt.